Wenn Sie Informationen zum Thema inklusive Beschulung benötigen, wenden Sie sich bitte an die Begleitstelle Inklusion am Staatlichen Schulamt Biberach, oder an die Schulleitung (Tel: 07391 770020 oder info@schmiechtalschule.de).
Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Im August 2015 wurde das Schulgesetz dahingehend geändert, dass die Pflicht zum Besuch der Sonderschule aufgehoben wurde.
Eltern können selbst entscheiden, ob ihr Kind mit festgestelltem Förderbedarf, an einer Regelschule inklusiv, oder an einem sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum beschult werden soll.
Eltern können aber nicht entscheiden, an welcher Schule das inklusive Angebot eingerichtet wird. Der Schulstandort für das inklusive Bildungsangebot wird vom staatlichen Schulamt vorgeschlagen und in einer Bildungswegekonferenz von den Eltern gewählt.